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Werbung Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen und Preise für Werbung im Web Portal www.speditor.net
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1. Unter Werbung wird in den vorliegenden Geschäftsbedingungen ein graphisches bzw. Textmaterial verstanden, das an Speditor NET OOD von einem Werbenden zum Veröffentlichen im Web Portal www.speditor.net gegen Zahlung überlassen wird.

2. Die Veröffentlichung einer Werbung erfolgt nach einer vorherigen schriftlichen Reservierung der gewählten Position, Genehmigung der Reservierung sowie der Werbematerialien seitens Speditor NET und empfangene Banküberweisung des Betrags für die Werbung.

3. Die schriftliche Reservierung für Veröffentlichung einer Werbung und die Zahlung des jeweiligen Betrags erfolgen spätestens 3 Arbeitstage vor der Veröffentlichung.

4. Speditor NET OOD überlässt dem WERBENDEN die vom Letzteren gewählte Position zum Veröffentlichen der Werbung. In den Fällen, in welchen der WERBENDE über kein eigenes Werbungsprojekt verfügt, wird die Erstellung der jeweiligen Werbung von Speditor NET OOD zusätzlich als eine abgesonderte Dienstleistung bezahlt.

5. Die Werbebanner müssen den folgenden Formaten entsprechen: JPEG, PNG, GIF; Größe bis zu 200 Kb. Die Scroll-Texte müssen möglichst kurz sein (bis zu 120% auf einem 1920 Pixel breiten Schirm bei Fontgröße 9 pt).

6. Das überlassene Werbeprojekt wird um 00:00 Uhr des festgelegten Datums und an der festgelegten Stelle je nach der vorgewählten Werbeposition veröffentlicht und um 24:00 nach dem Ablauf des angegebenen Enddatums der Veröffentlichung deaktiviert. Sollte die Werbung nach 00:00 Uhr des festgelegten Datums nicht gestartet werden, wird sie mit der entsprechenden Verspätung nach 24:00 Uhr des festgelegten Enddatums deaktiviert.

7. Die maximale Dauer einer Werbung an manchen Positionen beträgt 1 Monat und kann verlängert werden, falls sich 7 Tage vor dem Ablauf der o. g. Periode keine weiteren Werbenden um die Position beworben haben.

8. Wenn ein WERBENDER seine Werbung einzustellen entscheidet, beträgt die Reaktionszeit von Speditor NET 2 Arbeitstage. Jedes angefangene minimale Zahlungsintervall gilt als genutzt. Vorbezahlte Beträge werden nicht erstattet. Der Rest des vorbezahlten Betrags kann später für andere Art von Werbung genutzt werden.

9. Der Auftraggeber muss im Voraus bekannt geben, ob er eine Statistik möchte. Falls die Werbung läuft und der Auftraggeber eine Statistik möchte, wird diese ab diesen Zeitpunkt gemacht, so schnell wie es möglich ist. Für Positionen mit sehr hohen Impressionen, wie z. B. 2, 2B, B und andere, werden keine Statistik bereitgestellt. Für Positionen, die direkt zu E-Mail oder Telefon führen, ist die Bereitstellung von Statistik begrenzt.

10. Speditor NET OOD behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit den Werbungstarif zu ändern, ohne dass sich daraus Änderungen an der schon vorbezahlten Werbung erweisen.

11. Speditor NET OOD haftet nicht weder für den Inhalt der veröffentlichten Werbung, noch für die Wahrhaftigkeit der Information bezüglich der Waren, Dienstleistungen usw., für welche geworben wird, noch für erlittene, mögliche, voraussichtbare und nicht voraussichtbare Schäden, die infolge falscher, ungenauer oder irreführender Werbung eingetreten sind.

12. DER WERBENDE allein haftet für die Richtigkeit der Information über die Waren, Dienstleistungen usw., für welche er wirbt, sowie auch für die erlittenen, möglichen, voraussichtbaren und nicht voraussichtbaren Schäden, die infolge falscher, ungenauer oder irreführender Werbung, die von ihm überlassen worden ist, an Dritten verursacht werden.

13. Folgende Typen von Werbungen werden nicht zugelassen:
- Köderwerbungen – Werbung von einem Produkt mit außerordentlich niedrigem Preis, wodurch der Verbraucher von der jeweiligen Firma zu kaufen angelockt wird, wenn in Wirklichkeit keine genügende Menge vom Produkt aus der Werbung vorhanden ist;
- Pyramidenschemas – Schemas um ein Produkt bzw. eine Dienstleistung zu popularisieren, bei welchen der Gewinn nicht aufgrund Verkauf bzw. Verbrauch von Produkten erzielt wird, sondern vor allem daraus, dass weitere Kunden zum Schema angezogen werden;
- Irreführende Werbung – als irreführend gilt jede Werbung, die auf welche Weise auch immer, einschließlich die Art und Weise ihrer Präsentierung, die Personen, auf welche sie gerichtet wird oder aber die sie erreichen kann, irreführt bzw. kann irreführen und so ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann bzw. aus diesen Gründen einen Wettbewerber beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann;
- Vergleichswerbung – als Vergleichswerbung gilt jede Werbung, die direkt oder indirekt den Wettbewerber, bzw. die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen, identifiziert;
- Werbung, die weder direkt noch indirekt mit der Transportbranche zusammenhängt.

14. Sollte es von Speditor NET festgestellt werden, dass der Werbende, indem er Werbung eines bestimmten Produktes, einer Ware oder einer Dienstleistung beauftragt, bestimmte Verordnungen bzw. das öffentliche Vertrauen verletzt, irreführt, die Systemverbraucher finanziell beeinträchtigt, durch die angegebene Kontaktdaten kein Kontakt zum jeweiligen Produkt aufgenommen werden kann, die normale Funktionsweise des Systems stört bzw. das System blamiert oder beeinträchtigt, so ist Speditor NET berechtigt jegliche folgende Werbungen derselben abzusagen bzw. die Werbung vorzeitig einzustellen, wobei sämtliche Klagen auf Schadenersätze oder Erstattung von vorbezahlten Beträgen seitens des Werbenden ausgeschlossen sind.

15. In den Fällen, in welchen eine Werbung notwendigerweise eingestellt wird, da dringende Mitteilungen von Speditor NET veröffentlicht werden müssen, oder aber aus technischen oder sonstigen außerordentlichen Gründen, wird die Zeit der Einstellung durch Verlängerung der Gesamtzeit an der gewählten Werbeposition erstattet.

16. Die vorliegenden Bedingungen sind obligatorisch für beide Parteien, und bei Korrespondenz mit darauf folgender Zahlung für Werbung im System wird angenommen, dass sich der Werbende mit diesen bekannt gemacht hat. Sollten diese Bedingungen nicht eingehalten werden, behält sich Speditor NET OOD das Recht vor, die Veröffentlichung der jeweiligen vorangegebenen Werbung abzusagen oder einzustellen.

17. Der Zahlungseingang muss 3 Tage im Vorhinein, vor der Werbunggsfreischaltung erfolgen. Alle Preise werden in Euro und zzgl. MwSt angegeben und an Speditor NET – Österreich – MwSt.-IdNr. № ATU71472989 zu zahlen.

18. Wir behalten uns vor die Reservierung zu stornieren, falls die Anzahlung nicht vor dem Startdatum der Werbung geleistet wird.

19. Die Werbungsarten und die Tarifpläne sind unter http://info.speditor.net/reklama.htm zu finden.
 

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